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Rechtliches

Informationen zur Zusammenarbeit

Von der ersten Anfrage zum abgestimmten Angebot.

01

Ihre Anfrage

Eine Nachricht über unsere Website oder den Gartenplaner dient der ersten Abstimmung. Sie ist noch keine Beauftragung einer Bau- oder Pflegeleistung.

02

Angebot und Leistungsumfang

Nach der Klärung des Vorhabens erhalten Sie ein individuelles Angebot. Umfang, Materialien, Preise und Termine werden darin beziehungsweise im Vertrag konkret vereinbart. Angaben aus dem Gartenplaner müssen vor der Ausführung geprüft werden.

03

Vertragliche Grundlagen

Für eine Beauftragung gelten die jeweils getroffenen vertraglichen Vereinbarungen und die gesetzlichen Bestimmungen. Diese Seite legt keine zusätzlichen Allgemeinen Geschäftsbedingungen fest.

Stand: 29. September 2026

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